Antrag zur Sicherheitsbeleuchtung auf dem Helmsheimer Friedhof

Veröffentlicht am 18.05.2021 in Aktuelles
 

Als im Winter nach dem Gottesdienst eine ältere Dame auf dem Helmsheimer Friedhof gestürzt ist, war schnell klar, dass dies aufgrund der Dunkelheit passierte. Laut §2 der Friedhofssatzung darf man sich allerdings nicht auf dem Friedhof aufhalten.

(1) Die Friedhöfe dürfen nur während der Öffnungszeiten betreten werden. Die Besuchszeit ist die Tageszeit. Bei Dunkelheit ist der Friedhof geschlossen. (Friedhofssatzung)

Was aber, wenn der einzige und direkte Weg vom Parkplatz zur Kirche über den Friedhof ist?

Es handelt sich hier um ein sicherheitsrelevantes Problem. Der Helmsheimer Friedhof liegt, wie bekannt, zwischen der Parkmöglichkeit der katholischen Kirche und dem Gotteshaus, sowie den damit verbundenen Pfarrsaal. Kirchgänger und Besucher der Pfarrgemeinde nutzen diesen Weg um zum Gottesdienst und dem Pfarrhaus zu gelangen.  

Glücklicherweise blieb die Dame bei ihrem Sturz unverletzt und konnte eigenmächtig wieder aufstehen. Daraufhin wurde im Ortschaftsrat ein Sicherheitslicht beantragt. Bei einer späteren Begehung vor Ort, die gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung stattfand, wurde diese Notbeleuchtung leider mit der Begründung abgelehnt, dass die Friedhofssatzung eine Beleuchtung des Ortes nicht vorsieht und der Friedhof bei Dunkelheit geschlossen ist. Die SPD hat nun erneut eine Notbeleuchtung am Friedhof beantragt, weil die Sicherheit der Besucher der Kirchengemeinde und dem Veranstaltungsort Priorität hat. Wir sind der Meinung, dass beispielsweise eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder an der Aussegnungshalle, auch mit der aktuellen Satzung möglich ist.
In anderen Friedhöfen ist dies auch möglich, wie z.B.in Obergrombach. Dort ist die Aussegnungshalle mit einem Bewegungsmelder beleuchtet. Dabei gilt die gleiche Satzung wie in Helmsheim. In Obergrombach gibt es allerdings nicht den Sonderfall, dass die Kirchgänger die mit dem Auto zum Gottesdienst fahren durch den Friedhof laufen müssen.

Alle anderen Gründe, die gegen eine Beleuchtung an der Stelle sprechen, sind unserer Meinung nach nicht relevant.

-      im Bereich der Aussegnungshalle sind keine Gräber, wodurch die Totenruhe gewährleistet wäre.
-      durch den Bewegungsmelder geht das Licht schnell wieder aus.
-      Die Kosten für diese Maßnahme sind gering, weil es keine Bodenarbeiten benötigt. Es bedarf in der günstigsten Variante nur eines Bewegungsmelders und geringfügig neuer Kabelinstallation am Gebäude. Auch die laufenden Energiekosten bei einer LED Beleuchtung wären darstellbar.

Bei günstiger Installation am Gebäude, könnte auch der Parkplatz kurzfristig beleuchtet werden und auch hier für etwas mehr Sicherheit und Orientierung in den Wintermonaten dienen.

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